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Gaming und Monetarisierung

Gaming ist ein beliebtes Videothema auf YouTube. Diese Seite soll Creatorn von Gaming-Videos helfen, die verschiedenen Statusbeschreibungen bei der Monetarisierung zu verstehen. Dabei handelt es sich nicht um neue, sondern vielmehr um bestehende Richtlinien, die auf den Richtlinien für werbefreundliche Inhalte von YouTube beruhen. Der Fokus dieser Seite liegt zwar auf Themen, die für Gaming-Videos typisch sind, aber die Richtlinien für werbefreundliche Inhalte gelten auch weiterhin für alle deine Videos.

Verstöße gegen die nachfolgenden Punkte können dazu führen, dass Werbetreibende sich dazu entscheiden, Anzeigen nur eingeschränkt oder gar nicht in deinen monetarisierten Videos einzublenden. Deshalb solltest du immer darauf achten, dass deine Videos nicht gegen die Community-Richtlinien von YouTube verstoßen. Denn das könnte sich auch auf ihren Monetarisierungsstatus auswirken.

Tipps für die Monetarisierung von Gaming-Videos

Unten findest du einige Beispiele aus unseren Richtlinien für werbefreundliche Inhalte, die sich auf Gaming-Themen beziehen. Die folgenden Statusänderungen des Monetarisierungssymbols können bei Richtlinienverstößen in Audio- oder visueller Form (einschließlich Text) für Videos gelten, in denen sowohl reale als auch computergenerierte Personen oder Figuren vorkommen. Dazu zählen auch das Thumbnail und der Titel des Videos.

Anstößige oder unangemessene Sprache

Die Verwendung obszöner oder vulgärer Sprache am Anfang oder im größten Teil deiner Gaming-Videos kann zur Folge haben, dass sich dein Monetarisierungsstatus ändert. Gelegentliche oder vereinzelte vulgäre Ausdrücke in deinen Inhalten (z. B. in Musikvideos, Backing-Tracks, Intro-/Outro-Musik oder im Hintergrund laufender Musik) führen aber nicht zwangsläufig dazu, dass in deinen Videos keine Werbeanzeigen eingeblendet werden können.

Hier einige Beispiele:

Informationen zu Anzeigen Fragebogenoptionen und Details

Mit diesen Inhalten können Werbeeinnahmen erzielt werden.

Abgekürzte oder zensierte vulgäre Sprache oder Wörter wie „verflucht“ oder „verdammt“ im Titel, im Thumbnail oder im Video. Mäßig vulgäre Sprache wie „Schlampe“, „Wichser“, „Arschloch“ und „Scheiße“, die häufig im Video verwendet wird. Die meisten Fälle von vulgärer Sprache in einem Video mit Musik- oder Stand-up-Comedy-Inhalten.

Definitionen:

  • „Zensierte vulgäre Sprache“ bezieht sich auf das Unkenntlichmachen von Gesprochenem oder Geschriebenem durch Dinge wie einen Piepton, Stummschaltung, einen schwarzen Balken, Symbole oder bei der Nachbearbeitung hinzugefügten Text.
  • „Abgekürzte vulgäre Sprache“ bezieht sich auf Akronyme wie WTF („was zur Hölle“), bei denen der ursprüngliche Begriff abgekürzt wird.

Mit diesen Inhalten können Werbeeinnahmen nur eingeschränkt oder gar nicht erzielt werden.

Ausgeprägt vulgäre Sprache (wie „f*ck“) in den ersten 7 Sekunden oder mäßig vulgäre Sprache (z. B. „Kacke“) im Titel oder Thumbnail.

Beispiele für Inhalte in dieser Kategorie:

  • Häufiger Gebrauch vulgärer Sprache im gesamten Video (etwa in den meisten Sätzen).
  • Vulgäre Sprache im Titel oder Thumbnail von Musikinhalten oder Stand-up-Comedy-Videos.

Mit diesen Inhalten können keine Werbeeinnahmen erzielt werden.

Ausgeprägt vulgäre Sprache (wie „verfickt“) in Thumbnails oder Titeln. Jeglicher Gebrauch von extrem vulgärer Sprache wie hasserfüllter Sprache oder Beleidigungen im Video, Thumbnail oder Titel, z. B. „N***er“ oder „Sch*****el“.

Weitere Informationen zu hasserfüllter Sprache oder Beleidigungen findest du in der Richtlinie zu hasserfüllten und abwertenden Inhalten in der YouTube-Hilfe.

Inhalte nur für Erwachsene

Informationen zu Anzeigen Sexuell anzüglich Nacktheit Fragebogenoptionen und Details

Mit diesen Inhalten können Werbeeinnahmen erzielt werden.

Themen, die nicht der sexuellen Befriedigung dienen (wie die Darstellung eines Frauenarztbesuchs).

Normale romantische Szenen (wie ein zärtlicher Kuss zwischen zwei Darstellern).

Sexuelle Witze und Andeutungen (wie auf humorvolle Weise mit Händen nachgeahmte sexuelle Handlungen) ohne vulgäre oder obszöne Begriffe.

Vollständig zensierte nackte Körper, bei denen keine Merkmale erkennbar sind.

Nicht der sexuellen Erregung dienende Darstellung leicht bekleideter Menschen in einer angemessenen Umgebung, etwa am Pool (Charaktere in einem Spiel, die im Rahmen der Geschichte in Bikinis schwimmen).

Nicht im Mittelpunkt stehende, vollständig zensierte Nacktheit, z. B. vollständig zensierte entblößte Körperteile.

Romantische Szenen oder Küsse; Thematisierung von romantischen Beziehungen oder Sexualität ohne Bezug auf Geschlechtsverkehr; vollständig zensierte Nacktheit, die nicht erkennbar ist und nicht beabsichtigt, das Publikum zu erregen; Nacktheit beim Stillen in Anwesenheit eines Kindes; Sexualaufklärung ohne bildliche Darstellung; Tänze, die rhythmische Körperbewegungen von allgemein sexualisierten Körperteilen beinhalten und die die Tänzer begehrenswert oder attraktiv erscheinen lassen sollen, die aber nicht sexuell explizit sind; sexuell explizite Tänze in einem professionellen Rahmen, zum Beispiel eine Tanzchoreografie oder ein Musikvideo.

Mit diesen Inhalten können Werbeeinnahmen nur eingeschränkt oder gar nicht erzielt werden.

Sinnliche Tänze (wie Twerking) mit einem Fokus auf knapper Kleidung in einem professionellen Rahmen wie einem Tanzstudio oder bei Liveveranstaltungen.

Keine.

Erkennbare Darstellung von Geschlechtsverkehr in der klassischen Kunst (z. B. Bild einer sexuellen Handlung) oder ein Thumbnail mit Genitalien im Fokus; nicht der sexuellen Erregung dienende Sexualkundeinhalte mit animierten sexuellen Handlungen; Pranks zu sexuellen Themen; Tänze mit einem Fokus auf knapper Kleidung; absichtliches Berühren von Geschlechtsteilen oder starker Fokus auf Geschlechtsteile im Tanz.

Mit diesen Inhalten können keine Werbeeinnahmen erzielt werden.

Sichtbare sexuelle Handlungen oder sexuelle Körperflüssigkeiten.

Die Geschichte eines Spiels, in der sexuelle Unterhaltung (wie Striplokale) Teil der Handlung ist (auch als kurzer Stopp / kurze Aufgabe).

Darstellungen von Fetischen oder Gespräche über Fetische.

Explizite und vulgäre Titel oder Thumbnails wie „hot s3x“ (auch absichtlich falsch geschrieben) oder „ABWICHS-Compilation“.

Irreführende Metadaten (wie ein Titel, der sexuelle Handlungen verspricht), auch wenn das Video keine derartigen Inhalte enthält.

Hochgradig sexuelle Titel oder Thumbnails (wie „18+“ oder „Nur für Erwachsene“).

Videospiele mit sexuellen Inhalten, die auf ein erwachsenes Publikum abzielen oder Spielfiguren zum Zweck der sexuellen Erregung bzw. Befriedigung des Zuschauers erotisieren.

Obszöne Sprache, die vulgäre Begriffe enthält (deutlich lesbar oder gesprochen in einem Spiel).

Sexspielzeug oder ähnliche dem Vergnügen dienende Produkte, die nicht verwendet werden (wie Spielgegenstände oder Objekte im Hintergrund).

Angedeutete sexuelle Handlungen (wie Bewegungen unter der Decke) oder Geräusche sexueller Handlungen (wie Stöhnen).

Veranschaulichung sexueller Themen, auf die im Spiel verwiesen wird (wie Masturbation oder die Beschreibung eines sexuellen Themas auf Grundlage einer Figur oder Szene aus dem Spiel).

Vollständig entblößte sexuelle Körperteile (wie sichtbare Genitalien).

Verpixelte oder zensierte Nacktheit mit erkennbaren sexuellen Körperteilen (wie Szenen mit nackten Körpern, bei denen sexuelle Körperteile mit Sternchen abgedeckt oder unkenntlich gemacht wurden, an der Silhouette aber weiterhin erkennbar sind).

Darstellungen sexueller Körperteile wie wiederholte Einblendung oder Nahaufnahmen von Dekolletés oder Wölbungen mit dem Ziel, Zuschauer sexuell zu erregen (wie Nahaufnahmen von Brüsten oder sich sichtbar abzeichnenden Geschlechtsteilen von Spielfiguren).

Entblößte, minimal bedeckte sexuelle Körperteile oder vollständige Nacktheit; Nacktheit beim Stillen, ohne dass ein Kind zu sehen ist; sexuelle Handlungen (auch unkenntlich gemacht oder angedeutet); Behandlung von sexuellen Themen wie Fetischen, Tipps oder Erlebnissen; Video-Thumbnails mit sexuellen Inhalten (einschließlich Texten oder Links); sexuell erregende Szenen wie erregende Bilder und Gesten; Darstellung von Sexspielzeug oder ‑hilfsmitteln; Inhalte bezüglich Sexbranche und ‑arbeitern; sexuelle Darstellungen von Genitalien oder Paarungsszenen von Tieren; die Darstellung oder Simulation von sexuellen Bewegungen oder Handlungen beim Tanz; erotische Tanzbewegungen, die Zuschauer sexuell erregen sollen.

Gewalt

Informationen zu Anzeigen Gewalt in Videospielen Fragebogenoptionen und Details

Mit diesen Inhalten können Werbeeinnahmen erzielt werden.

Gameplay ohne explizite Gewaltdarstellungen. Dies umfasst:

  • Grausame Szenen (z. B. blutiger Angriff auf eine Person) außerhalb der ersten 15 Sekunden des Videos.

Zensierte Ausschnitte von Gewaltdarstellungen (wie der Moment einer Tötung oder eine unkenntlich gemachte Enthauptung).

Normales Gameplay, das keine explizite Gewaltdarstellung enthält (für eine Definition expliziter Gewaltdarstellung siehe Abschnitt „Mit diesen Inhalten können Werbeeinnahmen nur eingeschränkt oder gar nicht erzielt werden“ unten).

Unrealistische, spielerische und allgemein für alle Altersgruppen akzeptable Gewaltdarstellungen (wie familienfreundliche Videospiele, in denen Figuren vor Monstern flüchten).
Darstellung von Strafverfolgung, einschließlich regulärer Dienstausübung (wie gewaltsame Festnahmen, Crowd-Management, Streitigkeiten mit Polizeibeamten, gewaltsamer Zutritt); Inhalte mit Gewalt, die aus nicht bearbeiteten Gameplay-Videos stammen; leichte Gewalt mit etwas Blut; Leichen, die vollständig zensiert bzw. verschwommen dargestellt werden, die für eine Beerdigung vorbereitet werden oder im Rahmen von Lehrvideos in historischen Ereignissen wie Kriegen gezeigt werden.
Mit diesen Inhalten können Werbeeinnahmen nur eingeschränkt oder gar nicht erzielt werden.

Gewaltdarstellungen im Thumbnail oder in den ersten acht bis 15 Sekunden des Videos.

  • Gewaltdarstellungen in Spielen umfassen brutale Tötungen oder schwere Verletzungen wie Enthauptungen und Zerstückelungen, bei denen Körperflüssigkeiten und Körperteile zu sehen sind.
Grausame Darstellung von Strafverfolgung wie sichtbare Verletzungen; Zeigen von Leichen mit offensichtlichen Verletzungen oder Verstümmelungen im Rahmen von Lehr- oder Dokumentarfilmen (z. B. Bildungskanal zum Thema Geschichte); grausame Gewaltdarstellungen in einem Thumbnail oder zu einem frühen Zeitpunkt in den Videoinhalten; unbearbeitete Aufnahmen bewaffneter Auseinandersetzungen ohne Verletzungen; Beschreibung grausamer Details von tragischen Ereignissen; dramatisierte Darstellung schwerer und schockierender Verletzungen.
Mit diesen Inhalten können keine Werbeeinnahmen erzielt werden.

Schwerpunkt auf Gameplay, mit dem absichtlich ein schockierendes Erlebnis geschaffen werden soll. Beispiele:

  • Zusammenführen von Nicht-Spieler-Charakteren für Massenmorde.

Gewaltdarstellungen im Thumbnail oder in den ersten sieben Sekunden des Videos.

  • Gewaltdarstellungen in Spielen umfassen schwere Verletzungen (wie Enthauptungen oder Verstümmelungen) mit Darstellungen von Körperflüssigkeiten und/oder Körperteilen und länger dauernden oder starken Qualen.

Gameplay-Videos mit Darstellung sexueller Gewalt (wie der sexuelle Missbrauch einer Figur unter sichtlichen Qualen).

Gameplay-Videos, in denen Hassverbrechen oder Gewalt gegen geschützte Gruppen gezeigt werden (wie das Töten von Mitgliedern einer bestimmten religiösen Gruppe aus Hassgründen).

Gameplay-Videos mit Darstellungen grausamer Folter.

Gameplay-Videos mit Darstellungen von Gewalt gegen Minderjährige (wie das Schlagen einer minderjährigen Figur).

Gameplay-Videos mit Darstellungen von Gewalt gegen reale, benannte Personen (wie das Töten einer nach einer Person des öffentlichen Lebens benannten Figur).

Darstellung von Leichen in Videos ohne pädagogischen Zweck; Gameplay-Videos mit verbotenen Themen (wie sexuelle Übergriffe).

Extrem grausame Gewalttaten (einschließlich Polizeigewalt) und Verletzungen.

Anstiftung zu oder Verherrlichung von Gewalt.

Kontroverse Themen

Informationen zu Anzeigen Kontroverse Themen Fragebogenoptionen und Details

Mit diesen Inhalten können Werbeeinnahmen erzielt werden.

Beiläufige Erwähnungen, ohne drastische Darstellungen und Beschreibungen, die unter die Themen oder Ereignisse fallen, mit denen keine oder nur eingeschränkte Werbeeinnahmen erzielt werden können.

  • Verwendung des Wortes „Suizid“ in einem Videospielkontext (z. B. Umbringen einer Spielfigur, um das Spiel neu zu starten).
  • Spielfiguren oder Gamer, die sagen „Ich bring mich um“.

Inhalte, in denen es darum geht, kontroverse Ereignisse zu verhindern. Inhalte, bei denen kontroverse Themen nur flüchtig in einem Video erwähnt werden und weder drastisch dargestellt noch beschrieben werden. Inhalte, in denen es um häusliche Gewalt, selbstverletzendes Verhalten, sexuellen Missbrauch von Erwachsenen, Abtreibung und sexuelle Belästigung geht, ohne dass diese Inhalte drastisch dargestellt oder beschrieben werden.

Mit diesen Inhalten können Werbeeinnahmen nur eingeschränkt oder gar nicht erzielt werden.

Drastische Darstellungen oder Beschreibungen von kontroversen Themen im Video oder Thumbnail, mit Ausnahme von Kindesmissbrauch.

  • Ein Thumbnail mit dem Bild einer Person, die getreten wird.
Inhalte zu kontroversen Themen, die keine verstörenden Darstellungen, aber möglicherweise anschauliche Beschreibungen enthalten. Dramatisierte, künstlerische, pädagogische, dokumentarische oder wissenschaftliche Darstellung kontroverser Themen. Inhalte, bei denen Kindesmissbrauch ohne drastische Darstellungen oder Beschreibungen im Vordergrund steht. Inhalte, in denen es um sexuellen Missbrauch Erwachsener, sexuelle Belästigung oder häusliche Gewalt geht, wobei die Inhalte zwar nicht drastisch dargestellt, aber beschrieben werden.
Mit diesen Inhalten können keine Werbeeinnahmen erzielt werden.

Grausame Darstellungen (wie blutige Wunden) oder detaillierte Beschreibungen kontroverser Themen.

  • Kindesmissbrauch
  • Pädophilie
  • Kinderehe
  • Selbstverletzendes Verhalten
  • Suizid
  • Häusliche Gewalt
  • Euthanasie

Darstellung einer Figur in einem Spiel, die sich selbst verletzt, indem sie sich die Pulsadern aufschneidet und verblutet.

Werbung für kontroverse Themen oder Verherrlichung dieser im Inhalt, Titel oder Thumbnail.

  • Aussagen wie „Ich werde meine Frau verprügeln, sie hat es verdient“.

Animierte Darstellung kontroverser Themen auf reißerische Art und Weise.

  • Darstellung von Figuren, die andere mobben.

Drastische Darstellungen oder detaillierte Beschreibungen von kontroversen Themen stehen im Vordergrund. Explizite Thematisierung von Essstörungen in Verbindung mit folgenden Themen oder in folgenden Zusammenhängen:

  • Niedrigster BMI bzw. geringstes Gewicht
  • Zeigen eines hageren oder abgemagerten Körpers
  • Erniedrigung oder Mobbing aufgrund von Gewicht oder Körperform
  • Erwähnung von Esssucht oder des Versteckens oder Hortens von Lebensmitteln
  • Sport mit dem Ziel eines Kaloriendefizits
  • Erbrechen oder Missbrauch von Abführmitteln
  • Verfolgen des Gewichtsverlusts
  • Verweise darauf, dass oben genannte Verhaltensweisen verheimlicht werden

Hilfreiche Definitionen:

  • Fokus oder Schwerpunkt bedeutet, dass ein Teil des Videos oder das gesamte Video von einem bestimmten Thema handelt und auf das Thema mehrfach Bezug genommen wird bzw. es im Mittelpunkt steht. Die beiläufige Erwähnung eines als kontrovers oder sensibel geltenden Themas ist kein Grund dafür, dass Anzeigen deaktiviert werden. Wenn beispielsweise ein solches Thema nur kurz erwähnt wird (z. B. „Im nächsten Video sprechen wir über sinkende Suizidraten.“), gilt dies nicht als Schwerpunkt oder Fokus. Wenn es in einem Video aber explizit um so ein Thema geht, ist ein Fokus vorhanden. Ein Fokus muss nicht verbal sein. Auch Bilder oder Texte zu einem sensiblen Thema können im Fokus stehen. Beispiele:

    • Ein Video, bei dem die Anleitung zur Selbstverletzung im Fokus steht.
    • Inhalte, bei denen ausgeprägt vulgäre Sprache grundlos oder ohne ersichtlichen Kontext im Mittelpunkt steht.
  • Beiläufige Erwähnungen bezieht sich auf Passagen, die nicht den inhaltlichen Fokus bilden und in denen kontroverse oder sensible Themen lediglich am Rande angesprochen werden. Wenn also beispielsweise ein kontroverses oder sensibles Thema nur kurz erwähnt wird (z. B. „Im nächsten Video sprechen wir über sinkende Suizidraten.“), wäre kein Fokus vorhanden. Es wäre eine beiläufige Erwähnung.

Weitere Informationen zu den wichtigsten Begriffen, die in unseren Richtlinien für werbefreundliche Inhalte verwendet werden, findest du in dieser Übersicht.

Arten von Videos

Hier findest du Informationen darüber, welche Arten von Videos für unsere Monetarisierungsrichtlinien im Gaming-Bereich relevant sind.

Mögliche Videoarten

Zwischensequenzen oder Filmsequenzen im Spiel

Auch zwischen Spielelementen eingefügte animierte Sequenzen fallen unter unsere Richtlinien. Wenn diese Sequenzen zugeschnitten werden, um eine Szene daraus zu teilen, bei der der Fokus auf Grausamkeit liegt, oder Zusammenstellungen grotesker Clips aus diesen Szenen erstellt werden, wird das Video mit einem gelben Symbol gekennzeichnet.

Reaktionsvideos

Wenn der in dein Reaktionsvideo eingebettete Originalclip richtlinienwidrige Szenen enthält, fällt dies in den Geltungsbereich unserer Richtlinien und deren Durchsetzung. Deshalb erhält dein Video auch dann ein gelbes Symbol, wenn der richtlinienwidrige Originalclip nicht von dir selbst produziert wurde.

Spiele mit Begleitkommentaren

Auch Audioinhalte, die nicht aus dem Spiel stammen, sondern von dir produziert und als zusätzliche Spur über das Spiel gelegt wurden (Begleitkommentar), sollten den Richtlinien für werbefreundliche Inhalte entsprechen.

Ins Video eingefügte Texte oder Grafiken

Nicht markensichere Inhalte im Text (wie eigene, im Video eingebettete Untertitel), Audioinhalte (z. B. das typische Eröffnungslied usw.) oder Grafiken (wie dein Markensymbol, Slogan etc.) im Video führen zu einem gelben Symbol.

Screenshots von Kommentaren, die im Video lesbar sind

Kommentare von Zuschauern (wie schnell durchlaufende Kommentare, Pop-ups zu Spenden von Nutzern usw.), die in deinen Videoinhalten eingeblendet werden, sind nur dann Teil der Überprüfung, wenn explizit auf sie hingewiesen wird (z. B. durch lautes Vorlesen im Video oder Hervorhebung durch Heranzoomen). Auch Inhalte im Kommentarbereich zum Video unterliegen nicht den Richtlinien für werbefreundliche Inhalte. Es ist deine Aufgabe, sie zu moderieren, wenn dir unangemessene Kommentare auffallen. Weitere Informationen

Glücksspielbezogene Inhalte

Anleitungsvideos, Tutorials und direkte Links zu Glücksspielwebsites (wie Sportwetten, die virtuelle Waren als Zahlungsmittel verwenden) oder das Wetten mit In-Game-Währung gelten als illegale Inhalte und verstoßen daher gegen unsere Richtlinien. Der Erhalt virtueller Artikel außerhalb des normalen Spielverlaufs gilt ebenfalls als Richtlinienverstoß. Davon ausgenommen sind Creator-Codes im Rahmen eines Affiliate-Programms. YouTube-Nutzer müssen sich an die Regeln unserer Richtlinien halten. Bei Verstößen müssen sie mit Nutzungseinschränkungen rechnen. Weitere Informationen

Videos im Langformat

Es spielt eine große Rolle, wie lang ein Video ist. Noch wichtiger sind jedoch die Absicht und der Kontext des Videos. Videos mit unangemessenen Elementen werden nicht als werbefreundlich angesehen. So erhalten beispielsweise auch Gaming-Videos mit einer Länge von fast einer Stunde ein gelbes Symbol, wenn sie hasserfüllte rassistische Beleidigungen enthalten.

Verstöße als Schwerpunkt

Ein richtlinienwidriges Element wird als Schwerpunkt angesehen, wenn es unter eine der folgenden Kategorien fällt:

  • Erwähnung oder Darstellung einer Sache, die die Zuschauer schockieren könnte (wie das unnötige Heranzoomen eines gewaltsamen Angriffes mit blutigen, schweren Verletzungen im Spiel).
  • Das richtlinienwidrige Element bildet das zentrale Thema des Videos (wie eine Zusammenstellung von Enthauptungen in einem Spiel).

Wenn solche Szenen in deinem Video unvermeidbar sind, solltest du dein Video freiwillig mit einem gelben Symbol kennzeichnen.

Thumbnails und Titel

In Thumbnails und Titeln werden häufig schockierende und explizit sexuelle Formulierungen verwendet, um das Interesse der Zuschauer zu wecken. Allerdings führen richtlinienwidrige Elemente in Thumbnails und Titeln wie bei Videoinhalten dazu, dass nur eingeschränkt oder keine Anzeigen eingeblendet werden.

Hier einige Beispiele für Thumbnails:

  • Einkreisen oder anderweitiges Lenken der Aufmerksamkeit auf ein bestimmtes Detail (wie das Hervorheben unkenntlich gemachter Genitalien)
  • Anstößiger Text zu sexuellen Handlungen (wie „Schau dieser Figur beim Abspritzen zu“)
  • Schockierende Bilder wie explizite sexuelle Handlungen oder Gewaltdarstellungen

Hier einige Beispiele für Titel:

  • Vollständig ausgeschriebene, zensierte oder absichtlich falsch geschriebene vulgäre Ausdrücke (z. B. „what the f#%k“)
  • Irreführende Titel, die sexuelle Inhalte versprechen
  • Titel mit Hinweis auf Inhalte, die nur für Erwachsene bestimmt sind (z. B. „19+“ oder „NUR FÜR ERWACHSENE“)
  • Großbuchstaben im Titel, um Aufmerksamkeit zu erregen (z. B. „EXTREME TODESFÄLLE“)

Weitere Informationen

Du möchtest keine Richtlinienaktualisierungen mehr verpassen? Dann abonniere sie im YouTube Community-Forum, um zukünftig bei jeder neuen Aktualisierung eine E‑Mail-Benachrichtigung zu erhalten. Oder folge uns auf X (ehemals Twitter) unter @teamyoutube oder @youtubecreators.

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