Über Lumen

Google LLC gibt gewisse rechtliche Hinweise, die wir erhalten und in denen um die Entfernung von Inhalten aus vielen unserer Dienste ersucht wird, an ein Drittanbieter-Projekt namens Lumen weiter. Ziel dabei ist es, die Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf unsere Moderation von Online-Inhalten zu verbessern. Lumen ist ein unabhängiges Forschungsprojekt, das vom Berkman Klein Center for Internet & Society an der Harvard Law School geleitet wird. Im Rahmen dieses Projekts, werden Kopien von Ersuchen um Entfernung von Online-Inhalten gespeichert, analysiert und veröffentlicht, die von verschiedenen Unternehmen wie Google LLC freiwillig an Lumen weitergegeben wurden. Ziel dieses Projekt ist es, die Öffentlichkeit zu informieren und die journalistische, wissenschaftliche oder maßnahmenorientierte Untersuchung der globalen „Ökologie“ von Hinweisen und Entfernungen sowie der Verfügbarkeit von Inhalten im Internet zu erleichtern.

Warum geben wir Daten an Lumen weiter?

Transparenz ist ein zentraler Wert bei Google, insbesondere im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Informationen und Inhalten in unseren Diensten. Wir erklären uns für die Moderation von Online-Inhalten verantwortlich und setzen uns entschieden dafür ein, Missbrauch und Betrug zu verhindern. Eine der wichtigsten Maßnahmen, um diese Ziele zu erreichen, ist, dass wir eine Kopie bestimmter Ersuchen um Entfernung von Inhalten, die wir erhalten, an Lumen weiterleiten, wo diese Kopien anschließend veröffentlicht werden. Durch Lumen erfahren Internetnutzer, Inhaltseigentümer und Nutzer, die im Internet nach Informationen suchen, welche Ersuchen um Entfernung von Inhalten bei Internetplattformen wie Google eingehen. Lumen möchte „die Erforschung der unterschiedlichen Arten von Beschwerden und Löschersuchen – ob legitim oder fragwürdig – erleichtern, die an Internetverleger, Suchmaschinen und Serviceprovider gesendet werden, und eine möglichst umfassende Transparenz über die ‚Ökologie‘ solcher Mitteilungen schaffen, wie etwa darüber, wer sie sendet, warum und mit welchem Ergebnis.“

Welche Daten werden an Lumen weitergegeben?

 

Im Folgenden beschreiben wir die Kategorien von Informationen, die wir an Lumen weitergeben können, wenn sie in Ersuchen um Entfernung von Inhalten aus vielen unserer Produkte und Dienste enthalten sind. Hierzu zählen beispielsweise die Google Suche, Blogger, Rezensionen für lokale Unternehmen und Groups. Abhängig von der Kategorie (wie unten aufgeführt), unter der das Ersuchen eingereicht wurde, gibt Google normalerweise folgende Informationen an Lumen weiter:

  • Die URLs, auf die im Ersuchen Bezug genommen wird
  • Das Land, in dem das Ersuchen gestellt wurde
  • Das Datum des Ersuchens
  • Eine Erklärung zum Ersuchen entsprechend der Angabe im Antragsformular zur Entfernung
  • Den Namen des Rechteinhabers

In gewissen Fällen, die weiter unten näher erläutert werden, kann Google auch den Namen der Person, die das Ersuchen gestellt hat, und/oder Dokumente, die als Anhang zur Untermauerung des Ersuchens zur Verfügung gestellt wurden, an Lumen weitergeben.

Google gibt bei Ersuchen um Entfernung von Inhalten niemals Informationen an Lumen weiter, die in den Kontaktinformationsfeldern angegeben werden, wie etwa die E-Mail-Adresse.

Ersuchen im Zusammenhang mit Datenschutzgesetzen

Wir geben keine Informationen über bei uns eingegangene Ersuchen an Lumen weiter, wenn wir auf der Basis des Rechts auf Vergessenwerden gemäß den Datenschutzgesetzen aufgefordert werden, Suchergebnisse zu entfernen.

Zu anderen Ersuchen, die sich auf Gesetze oder Rechte zum Datenschutz und/oder zum Schutz der Privatsphäre beziehen, wie etwa Rechte an Bildern, geben wir an Lumen keine Informationen weiter. Stattdessen wird bei Lumen ein Standardhinweis angezeigt, in dem lediglich angegeben wird, dass wir ein Ersuchen um Entfernung von Inhalten aus Datenschutzgründen erhalten haben.

Ersuchen im Zusammenhang mit einer Persönlichkeitsrechtsverletzung

Google gibt an Lumen normalerweise keine personenbezogenen Daten von Ersuchen um Entfernung von Inhalten weiter, die wegen Verleumdung eingereicht werden. Zu den nicht weitergegebenen Daten gehört auch der Name der Person, die das Ersuchen gestellt hat.

Bei Ersuchen um Entfernung von Inhalten im Zusammenhang mit mutmaßlich verleumderischen Inhalten gibt Google normalerweise folgende Informationen an Lumen weiter:

  • Die Art des Ersuchens um Entfernung (Verleumdung)
  • Die URLs, auf die im Ersuchen Bezug genommen wird
  • Das Land, in dem das Ersuchen gestellt wurde
  • Das Datum des Ersuchens

Abweichend vom oben Genannten kann Google an Lumen auch den Namen der Person weitergeben, die das Ersuchen um Entfernung gestellt hat, sowie Dokumente, die angehängt an das Ersuchen als unterstützende Belege vorgelegt wurden. Möglich ist dies, wenn einer der im Abschnitt „Why do we share with Lumen?“ („Warum geben wir Informationen an Lumen weiter?“) genannten Zwecke gegeben ist und die Einzelfallprüfung ergibt, dass an der Weitergabe dieser Informationen starkes öffentliches Interesse besteht. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Zusammenhang zwischen dem Inhalt, der Gegenstand des Ersuchens um Entfernung ist, und einer exponierten Rolle des Antragstellers im öffentlichen Leben besteht oder es deutliche Hinweise darauf gibt, dass das Ersuchen um Entfernung in betrügerischer Absicht gestellt und der Name unter einem Alias eingereicht wurde. Wir geben diese Informationen aufgrund des berechtigten Interesses von Google und Lumen weiter, die Öffentlichkeit zu informieren, die Forschung zu erleichtern, Transparenz bei Ersuchen um Entfernung von Inhalten aus rechtlichen Gründen zu schaffen sowie um Betrug und den Missbrauch unserer Moderation von Onlineinhalten zu verhindern. Google informiert den Antragsteller im Anschluss an die Einzelfallprüfung über die Weitergabe der personenbezogenen Daten an Lumen. Nach anwendbarem Datenschutzrecht hat der Antragsteller das Recht, dieser Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen. Er kann uns zu diesem Zweck kontaktieren, indem er auf die E-Mail antwortet, die er erhalten hat, oder ein rechtliches Ersuchen über g.co/legal einreicht.

Ersuchen im Zusammenhang mit Markenrechten

Bei Ersuchen um Entfernung von Inhalten, die im Rahmen von Markenrechten eingereicht werden, gibt Google normalerweise folgende Informationen an Lumen weiter:

  • Die Art des Ersuchens um Entfernung (Markenrecht)
  • Den Namen der Person, die das Ersuchen gestellt hat
  • Den Namen des Rechteinhabers
  • Die URLs, auf die im Ersuchen Bezug genommen wird
  • Das Land, in dem das Ersuchen gestellt wurde
  • Das Datum des Ersuchens
  • Eine Erläuterung zum Ersuchen entsprechend der Angabe im Antragsformular zur Entfernung und ein Zitat des mutmaßlich rechtsverletzenden Inhalts
  • Dokumente, die angehängt an das Ersuchen als unterstützende Belege vorgelegt wurden

Google gibt die oben genannten Informationen zu den Zwecken weiter, die im Abschnitt „Why do we share with Lumen?“ („Warum geben wir Informationen an Lumen weiter?“) aufgeführt sind. Wenn diese Informationen personenbezogene Daten enthalten, geben wir diese aufgrund des berechtigten Interesses von Google und Lumen weiter, die Öffentlichkeit zu informieren, die Forschung zu erleichtern, Transparenz bei Ersuchen um Entfernung von Inhalten aus rechtlichen Gründen zu schaffen sowie um Betrug und den Missbrauch unserer Moderation von Onlineinhalten zu verhindern. Nach anwendbarem Datenschutzrecht hat die betroffene Person das Recht, dieser Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen. Sie kann uns zu diesem Zweck kontaktieren, indem sie auf die E-Mail antwortet, die sie erhalten hat, oder ein rechtliches Ersuchen über g.co/legal einreicht.

Ersuchen im Zusammenhang mit Urheberrechten

Bei Ersuchen um Entfernung von Inhalten, die gemäß dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) oder anderen Urheberrechten eingereicht werden, gibt Google normalerweise folgende Informationen an Lumen weiter:

  • Die Art des Ersuchens um Entfernung (Urheberrecht/Umgehung)
  • Die URLs, auf die im Ersuchen Bezug genommen wird
  • Das Land, in dem das Ersuchen gestellt wurde
  • Das Datum des Ersuchens

Abweichend vom oben Genannten kann Google an Lumen auch den Namen der Person, die das Ersuchen um Entfernung gestellt hat, den Namen des Rechteinhabers, die Erläuterung zu den urheberrechtsverletzenden Inhalten und die Dokumente weitergeben, die angehängt an das Ersuchen als unterstützende Belege vorgelegt wurden. Möglich ist dies, wenn einer der im Abschnitt „Why do we share with Lumen?“ („Warum geben wir Informationen an Lumen weiter?“) genannten Zwecke gegeben ist und die Einzelfallprüfung ergibt, dass an der Weitergabe dieser Informationen starkes öffentliches Interesse besteht. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Zusammenhang zwischen dem Inhalt, der Gegenstand des Ersuchens um Entfernung ist, und einer exponierten Rolle des Antragstellers im öffentlichen Leben besteht oder es deutliche Hinweise darauf gibt, dass das Ersuchen um Entfernung in betrügerischer Absicht gestellt und der Name unter einem Alias eingereicht wurde. Wir geben diese Informationen aufgrund des berechtigten Interesses von Google und Lumen weiter, die Öffentlichkeit zu informieren, die Forschung zu erleichtern, Transparenz bei Ersuchen um Entfernung von Inhalten aus rechtlichen Gründen zu schaffen sowie um Betrug und den Missbrauch unserer Moderation von Onlineinhalten zu verhindern. Google informiert den Antragsteller im Anschluss an die Einzelfallprüfung über die Weitergabe der personenbezogenen Daten an Lumen. Nach anwendbarem Datenschutzrecht hat der Antragsteller das Recht, dieser Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen. Er kann uns zu diesem Zweck kontaktieren, indem er auf die E-Mail antwortet, die er erhalten hat, oder ein rechtliches Ersuchen über g.co/legal einreicht.

Ersuchen im Zusammenhang mit lokalen Gesetzen

Google gibt an Lumen normalerweise keine personenbezogene Daten weiter, die in Ersuchen um Entfernung von Inhalten enthalten sind, sofern die Ersuchen sich auf lokale Gesetze wie z. B. Gesetze zum Verbot schädlicher Onlineinhalte stützen. Zu den nicht weitergegebenen Daten zählt auch der Name der Person, die das Ersuchen gestellt hat.

Bei Ersuchen um Entfernung von Inhalten im Zusammenhang mit lokalen Gesetzen gibt Google normalerweise folgende Informationen an Lumen weiter:

  • Den Grund des Ersuchens um Entfernung (lokales Gesetz)
  • Die URLs, auf die im Ersuchen Bezug genommen wird
  • Das Land, in dem das Ersuchen gestellt wurde
  • Das Datum des Ersuchens
  • Eine Erläuterung in Bezug auf das lokale Gesetz, das durch den Inhalt mutmaßlich verletzt wird, entsprechend der Angabe im Antragsformular zur Entfernung

Abweichend vom oben Genannten kann Google an Lumen auch den Namen der Person weitergeben, die das Ersuchen um Entfernung gestellt hat, sowie Dokumente, die angehängt an das Ersuchen als unterstützende Belege vorgelegt wurden. Möglich ist dies, wenn einer der im Abschnitt „Why do we share with Lumen?“ („Warum geben wir Informationen an Lumen weiter?“) genannten Zwecke gegeben ist und die Einzelfallprüfung ergibt, dass an der Weitergabe dieser Informationen starkes öffentliches Interesse besteht. Wir geben diese Informationen aufgrund des berechtigten Interesses von Google und Lumen weiter, die Öffentlichkeit zu informieren, die Forschung zu erleichtern, Transparenz bei Ersuchen um Entfernung von Inhalten aus rechtlichen Gründen zu schaffen sowie um Betrug und den Missbrauch unserer Moderation von Onlineinhalten zu verhindern. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Zusammenhang zwischen dem Inhalt, der Gegenstand des Ersuchens um Entfernung ist, und einer exponierten Rolle des Antragstellers im öffentlichen Leben besteht oder es deutliche Hinweise darauf gibt, dass das Ersuchen um Entfernung in betrügerischer Absicht gestellt und der Name unter einem Alias eingereicht wurde. Wir geben diese Informationen aufgrund des berechtigten Interesses von Google und Lumen weiter, die Öffentlichkeit zu informieren, die Forschung zu erleichtern, Transparenz bei Ersuchen um Entfernung von Inhalten aus rechtlichen Gründen zu schaffen sowie um Betrug und den Missbrauch unserer Moderation von Onlineinhalten zu verhindern. Google informiert den Antragsteller im Anschluss an die Einzelfallprüfung über die Weitergabe der personenbezogenen Daten an Lumen. Nach anwendbarem Datenschutzrecht hat der Antragsteller das Recht, dieser Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen. Er kann uns zu diesem Zweck kontaktieren, indem er auf die E-Mail antwortet, die er erhalten hat, oder ein rechtliches Ersuchen über g.co/legal einreicht.

Ersuchen im Zusammenhang mit Gerichtsbeschlüssen

Google gibt an Lumen normalerweise keine personenbezogenen Daten weiter, die in Ersuchen um Entfernung von Inhalten enthalten sind, die aufgrund eines Gerichtsbeschlusses eingereicht werden. Dazu zählt auch der Name der Person, die das Ersuchen stellt. Ein in diesem Sinne relevanter Gerichtsbeschluss ist einer, der sich gegen einen Dritten richtet, der mutmaßlich rechtswidrige Inhalte postet.

Bei Ersuchen um Entfernung von Inhalten aufgrund eines Gerichtsbeschlusses gibt Google normalerweise folgende Informationen an Lumen weiter:

  • Die Art des Ersuchens um Entfernung (Gerichtsbeschluss)
  • Die URLs, auf die im Ersuchen Bezug genommen wird
  • Das Land, in dem das Ersuchen gestellt wurde
  • Das Datum des Ersuchens
  • Den Namen des Gerichts und die Fallnummer entsprechend der Angabe im Antragsformular zur Entfernung

Abweichend vom oben Genannten kann Google an Lumen auch den Namen der Person weitergeben, die das Ersuchen um Entfernung gestellt hat, sowie Dokumente, die angehängt an das Ersuchen als unterstützende Belege vorgelegt wurden, wie etwa einen nicht vertraulichen Gerichtsbeschluss. Möglich ist dies, wenn einer der im Abschnitt „Why do we share with Lumen?“ („Warum geben wir Informationen an Lumen weiter?“) genannten Zwecke gegeben ist und die Einzelfallprüfung ergibt, dass an der Weitergabe dieser Informationen starkes öffentliches Interesse besteht. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Zusammenhang zwischen dem Inhalt, der Gegenstand des Ersuchens um Entfernung ist, und einer exponierten Rolle des Antragstellers im öffentlichen Leben besteht oder es deutliche Hinweise darauf gibt, dass das Ersuchen um Entfernung in betrügerischer Absicht gestellt und der Name unter einem Alias eingereicht wurde. Wir geben diese Informationen aufgrund des berechtigten Interesses von Google und Lumen weiter, die Öffentlichkeit zu informieren, die Forschung zu erleichtern, Transparenz bei Ersuchen um Entfernung von Inhalten aus rechtlichen Gründen zu schaffen sowie um Betrug und den Missbrauch unserer Moderation von Onlineinhalten zu verhindern. Google informiert den Antragsteller im Anschluss an die Einzelfallprüfung über die Weitergabe der personenbezogenen Daten an Lumen. Nach anwendbarem Datenschutzrecht hat der Antragsteller das Recht, dieser Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen. Er kann uns zu diesem Zweck kontaktieren, indem er auf die E-Mail antwortet, die er erhalten hat, oder ein rechtliches Ersuchen über g.co/legal einreicht.

Ersuchen von Behörden und Rechtssubjekten sowie Unternehmen und Organisationen

Bei Ersuchen um Entfernung von Inhalten, die von einer Regierungsbehörde, einem Unternehmen oder einer Organisation eingereicht werden, gibt Google normalerweise unabhängig von der Art des Anliegens folgende Informationen an Lumen weiter:

  • Den Grund des Ersuchens um Entfernung, wie etwa Verleumdung, lokales Recht oder Gerichtsbeschluss
  • Den Namen der Regierungsbehörde, des Unternehmens oder der Organisation entsprechend der Angabe im Antragsformular zur Entfernung
  • Die URLs, auf die im Ersuchen Bezug genommen wird
  • Das Land, in dem das Ersuchen gestellt wurde
  • Das Datum des Ersuchens

Google gibt nicht den Namen der Person an Lumen weiter, die die Regierungsbehörde, das Unternehmen oder die Organisation vertritt und die im Namensfeld des Antragsformulars zur Entfernung angegeben wurde.

Abweichend vom oben Genannten kann Google an Lumen auch personenbezogene Daten weitergeben, die in einer Erläuterung zum Ersuchen, wie im Antragsformular zur Entfernung angegeben, enthalten sind, sowie Dokumente, die im Anhang des Ersuchens als unterstützende Belege vorgelegt wurden. Möglich ist dies, wenn einer der im Abschnitt „Why do we share with Lumen?“ („Warum geben wir Informationen an Lumen weiter?“) genannten Zwecke gegeben ist und die Einzelfallprüfung ergibt, dass an der Weitergabe dieser Informationen starkes öffentliches Interesse besteht. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Zusammenhang zwischen dem Inhalt, der Gegenstand des Ersuchens um Entfernung ist, und einer exponierten Rolle des Antragstellers im öffentlichen Leben besteht oder es deutliche Hinweise darauf gibt, dass das Ersuchen um Entfernung in betrügerischer Absicht gestellt und der Name unter einem Alias eingereicht wurde. Wir geben diese Informationen aufgrund des berechtigten Interesses von Google und Lumen weiter, die Öffentlichkeit zu informieren, die Forschung zu erleichtern, Transparenz bei Ersuchen um Entfernung von Inhalten aus rechtlichen Gründen zu schaffen sowie um Betrug und den Missbrauch unserer Moderation von Onlineinhalten zu verhindern. Google informiert den Antragsteller im Anschluss an die Einzelfallprüfung über die Weitergabe der personenbezogenen Daten an Lumen. Nach anwendbarem Datenschutzrecht hat der Antragsteller das Recht, dieser Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen. Er kann uns zu diesem Zweck kontaktieren, indem er auf die E-Mail antwortet, die er erhalten hat, oder ein rechtliches Ersuchen über g.co/legal einreicht.

Benachrichtigungen auf der Seite der Google-Suchergebnisse

Wenn aufgrund eines Ersuchens um Entfernung von Inhalten aus rechtlichen Gründen diese Inhalte von einer Google-Suchergebnisseite entfernt wurden, wird am unteren Seitenende gegebenenfalls ein Hinweis angezeigt. Dieser Hinweis enthält einen Link zu dem Ersuchen, das Google an Lumen weitergegeben hat. Dieses Ersuchen wird bei Lumen veröffentlicht und enthält die oben genannten Informationen.

Dies gilt nicht für Entfernungen aus den Suchergebnissen aufgrund des „Rechts auf Vergessenwerden“ gemäß den Datenschutzgesetzen. Stattdessen wird bei der Suche nach einem Namen in der Google Suche folgender allgemeiner Hinweis angezeigt: „Some results may have been removed under data protection law in Europe.“ („Aufgrund der in Europa geltenden Datenschutzbestimmungen werden möglicherweise nicht alle Ergebnisse angezeigt.“). Beachten Sie, dass dieser Hinweis meist erscheint, wenn ein Nutzer nach Namen sucht und nicht nur nach Suchergebnissen, die von einer Entfernung betroffen sind. Der Hinweis enthält keinen Link zu Lumen.

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