„Deutsches Sprachdiplom“ – Versionsunterschied

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Das '''Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz''' (kurz: '''Deutsches Sprachdiplom''' oder '''DSD''') ist eine [[Sprachprüfung]] für [[Deutsch als Fremdsprache]] oder [[Deutsch als Zweitsprache]], die nach mehrjährigem schulischen Deutschunterricht abgelegt werden kann.<ref>[http://www.kmk.org/bildung-schule/auslandsschulwesen/deutsches-sprachdiplom.html Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz]</ref> Sie wird aktuell weltweit von rund 50.000 Prüflingen jährlich abgelegt<ref>[http://www.auslandsschulwesen.de/cln_091/nn_2176922/Auslandsschulwesen/Auslandsschularbeit/DSD/node.html?__nnn=true Zentralstelle für Auslandsschulwesen]</ref>, im Schwerpunkt von Schülern im Alter zwischen 14 und 19 Jahren. Das ''Deutsche Sprachdiplom Stufe I'' ([[Referenzrahmen|GeR]]-Stufe A2/B1) bildet für Ausländer die sprachliche Voraussetzung für den Besuch eines [[Studienkolleg|Studienkollegs]] in Deutschland, das ''Deutsche Sprachdiplom Stufe II'' ([[Referenzrahmen|GeR]]-Stufe B2/C1) die sprachliche Voraussetzung für den Besuch einer deutschen Hochschule<ref>[http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/Bildung/Auslandsschulwesen/DSD-Info/Zugangau.pdf Beschluss der KMK vom 2.&nbsp;Juni 1995 i.d.F. vom 12.&nbsp;Dezember 2007 (Zugang von ausländischen Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis von Sprachkenntnissen)] (PDF; 20&nbsp;kB)</ref>. Die Bezeichnung ''Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz'' wird sowohl für die Sprachprüfung als auch für das durch die erfolgreich bestandene Prüfung erworbene Diplom verwendet.
Das '''Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz''' (kurz: '''Deutsches Sprachdiplom''' oder '''DSD''') ist eine [[Sprachprüfung]] für [[Deutsch als Fremdsprache]] oder [[Deutsch als Zweitsprache]], die nach mehrjährigem schulischen Deutschunterricht abgelegt werden kann.<ref>[http://www.kmk.org/bildung-schule/auslandsschulwesen/deutsches-sprachdiplom.html Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz]</ref> Sie wird aktuell weltweit von rund 50.000 Prüflingen jährlich abgelegt<ref>[http://www.auslandsschulwesen.de/cln_091/nn_2176922/Auslandsschulwesen/Auslandsschularbeit/DSD/node.html?__nnn=true Zentralstelle für Auslandsschulwesen]</ref>, im Schwerpunkt von Schülern im Alter zwischen 14 und 19 Jahren. Das ''Deutsche Sprachdiplom Stufe I'' ([[Referenzrahmen|GeR]]-Stufe A2/B1) bildet für Ausländer die sprachliche Voraussetzung für den Besuch eines [[Studienkolleg|Studienkollegs]] in Deutschland, das ''Deutsche Sprachdiplom Stufe II'' ([[Referenzrahmen|GeR]]-Stufe B2/C1) die sprachliche Voraussetzung für den Besuch einer deutschen Hochschule<ref>[http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/Bildung/Auslandsschulwesen/DSD-Info/Zugangau.pdf Beschluss der KMK vom 2.&nbsp;Juni 1995 i.d.F. vom 12.&nbsp;Dezember 2007 (Zugang von ausländischen Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis von Sprachkenntnissen)] (PDF; 20&nbsp;kB)</ref>. Die Bezeichnung ''Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz'' wird sowohl für das Programm wie auch für das durch die erfolgreich bestandene Prüfung erworbene Diplom verwendet.


== Unterschiede zu anderen Prüfungen im Bereich Deutsch als Fremdsprache ==
== Unterschiede zu anderen Prüfungen im Bereich Deutsch als Fremdsprache ==

Version vom 6. Februar 2014, 11:35 Uhr

Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (kurz: Deutsches Sprachdiplom oder DSD) ist eine Sprachprüfung für Deutsch als Fremdsprache oder Deutsch als Zweitsprache, die nach mehrjährigem schulischen Deutschunterricht abgelegt werden kann.[1] Sie wird aktuell weltweit von rund 50.000 Prüflingen jährlich abgelegt[2], im Schwerpunkt von Schülern im Alter zwischen 14 und 19 Jahren. Das Deutsche Sprachdiplom Stufe I (GeR-Stufe A2/B1) bildet für Ausländer die sprachliche Voraussetzung für den Besuch eines Studienkollegs in Deutschland, das Deutsche Sprachdiplom Stufe II (GeR-Stufe B2/C1) die sprachliche Voraussetzung für den Besuch einer deutschen Hochschule[3]. Die Bezeichnung Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz wird sowohl für das Programm wie auch für das durch die erfolgreich bestandene Prüfung erworbene Diplom verwendet.

Unterschiede zu anderen Prüfungen im Bereich Deutsch als Fremdsprache

Der zentrale Unterschied des Deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz zu anderen Sprachzertifikaten im Bereich Deutsch als Fremdsprache oder Deutsch als Zweitsprache besteht in seiner schulischen Einbindung. Ansatz des Deutschen Sprachdiploms ist nicht die Zertifizierung im Sinne eines "Teaching for the test", sondern ein systematischer Kompetenzaufbau durch mehrjährigen Schulunterricht. Im Unterschied zu vielen anderen Sprachzertifikaten ist die Teilnahme an der Sprachprüfung nicht mit Prüfungsgebühren verbunden und nur nach Durchlaufen mehrjährigen schulischen Deutschunterrichtes möglich. Sowohl im Unterricht des DSD-Programms wie auch bei der Testerstellung und Testauswertung sind in der Regel hauptamtliche und zumeist beamtete Lehrer aus dem Schuldienst der Bundesländer beteiligt. Da das Deutsche Sprachdiplom durch die für Bildung und Kultur in Deutschland zuständige Kultusministerkonferenz herausgegeben wird, kommt dem DSD-Programm und der Zertifizierung eine gegenüber anderen Anbietern im nichtschulischen Bereich besondere Bedeutung zu, die sich unter anderem in seiner Anerkennung widerspiegelt.

Geschichte und Zuständigkeiten

Am 16. März 1972 hatte die Kultusministerkonferenz beschlossen, ein "Deutsches Sprachdiplom" zu schaffen, das seit 1974 angeboten wird.[4] Mitte der 1970er Jahre beliefen sich die weltweiten Teilnehmerzahlen auf etwa 500 bis 1000 Prüflinge jährlich, für 1995 sind 7500 Absolventen dokumentiert, im Jahr 2000 nahmen 14000 Schüler teil.[5] 2007 wurde das Deutsche Sprachdiplom an die Stufen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen angepasst, die erworbenen Teilkompetenzen werden auf den Zertifikaten zwischenzeitlich entsprechend ausgewiesen.

Die operative Umsetzung des von der Kultusministerkonferenz verliehenen Deutschen Sprachdiploms liegt beim Zentralen Ausschuss für das Deutsche Sprachdiplom. Diesem gehören Vertreter der Bundesländer und des Bundes an, da das Auslandsschulwesen in gemischter Zuständigkeit des Bundes (Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik) und der Länder (Kulturhoheit) liegt. Entsprechend dieser Zuständigkeiten ist der Zentrale Ausschuss mit drei Ländervertretern und drei Bundesvertretern besetzt. Die Ländervertreter stammen gegenwärtig aus Hessen, Bayern und Hamburg. Die Bundesvertreter gehören dem Auswärtigen Amt sowie der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen im Bundesverwaltungsamt an.[6] Vorsitzender des Zentralen Ausschusses ist seit 2013 der bayerische Ministerialbeamte Thomas Mayer. Aufgabe des Zentralen Ausschusses ist die Gesamtleitung und Steuerung des Deutschen Sprachdiploms, einschließlich der Zulassung von Schulen und Prüflingen zum Deutschen Sprachdiplom. Der Zentrale Ausschuss wacht darüber hinaus über die Einhaltung der Prüfungsordnung und Ausführungsbestimmungen. Ihm obliegt zudem die Qualitätssicherung über das gesamte DSD-Programm weltweit.

In den Anfangsjahren wurden die weltweit zur Anwendung gebrachten Prüfungssätze durch Vertreter einzelner Bundesländer entwickelt, die gesamte Administration erfolgte durch das Sekretariat der Kultusministerkonferenz. Mit zunehmender Ausweitung der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler erfolgte eine teilweise Übernahme von Zuständigkeiten an die im Bundesverwaltungsamt angesiedelte Zentralstelle für das Auslandsschulwesen. Das Sektretariat der Kultusministerkonferenz stellt nach wie vor das Prüfungsbüro und die Geschäftsführung des Zentralen Ausschusses für das Deutsche Sprachdiplom und bildet die Schnittstelle zwischen den Gremien der KMK auf der Länderseite und den Institutionen auf der Bundesseite.

Aktuelle Verbreitung

Aktuell wird das DSD an über 800 Schulen in rund 60 Ländern angeboten.[7] Hierunter befinden sich neben vielen Deutschen Auslandsschulen vor allem ausländische Bildungseinrichtungen aus dem staatlichen oder privaten Bereich. Unter den jährlich 50.000 Prüflingen befinden sich dabei allein knapp 30.000 Schülerinnen und Schüler französischer Schulen, die am DSD I teilnehmen.[8]

Darüber hinaus existiert in Hamburg ein Pilotprojekt, bei dem nach dem Durchlaufen des DSD-Programms und der Prüfungen eine auf den GeR-Niveaustufen basierende Bescheinigung des Deutschen Sprachdiploms im Rahmen der schulischen Erstintegration an Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund verliehen wird.[9]

Deutsches Sprachdiplom, Stufe I

Die Kultusministerkonferenz veranschlagt bis zur Erlangung des Deutschen Sprachdiploms Stufe I (DSD I) im Regelfall ca. 600 bis 800 Stunden Deutschunterricht à 45 Minuten.[10] In der Prüfung zum DSD I müssen analog zum DSD II Kompetenzen in den Bereichen Mündliche Kommunikation, Schriftliche Kommunikation, Hörverstehen und Leseverstehen nachgewiesen werden, es existieren Bestehensgrenzen. Nach der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT)[11] gilt das DSD I als sprachliche Zugangsvoraussetzung für Studienkollegs.

Deutsches Sprachdiplom, Stufe II

Das Ablegen des Deutschen Sprachdiploms Stufe II (DSD II) ist im Individualfalle unabhängig davon, ob bereits ein DSD I erworben wurde. Die Teilkompetenzen Mündliche Kommunikation, Schriftliche Kommunikation, Hörverstehen und Leseverstehen werden hier auf B2/C1-Niveau nach mehrjährigem schulischen Unterricht geprüft. Bis zur Erlangung des DSD II veranschlagt die Kultusministerkonferenz ca. 800 bis 1.200 Stunden Deutschunterricht, ebenfalls à 45 Minuten.[12] Das DSD II wird nach der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT)[13] als sprachliche Zugangsvoraussetzung für Hochschulen anerkannt. Hochschulen erkennen das DSD II als sprachliche Zugangsvoraussetzung für ausländische Studieninteressierte an, wenn die auf dem DSD-Diplom ausgewiesenen Kompetenzen den Studienanforderungen an der Hochschule oder dem konkreten Studiengang entsprechen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz
  2. Zentralstelle für Auslandsschulwesen
  3. Beschluss der KMK vom 2. Juni 1995 i.d.F. vom 12. Dezember 2007 (Zugang von ausländischen Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis von Sprachkenntnissen) (PDF; 20 kB)
  4. Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz
  5. Deutscher Bundestag, S. 5 (PDF; 549 kB)
  6. Kultusministerkonferenz
  7. Zentralstelle für Auslandsschulwesen (PDF; 1,9 MB)
  8. Meldung der Zentralstelle für Auslandsschulwesen
  9. Meldung der Freien und Hansestadt Hamburg
  10. Ausführungsbestimmungen zum Deutschen Sprachdiplom (PDF; 286 kB)
  11. Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (PDF; 200 kB)
  12. Ausführungsbestimmungen zum Deutschen Sprachdiplom (PDF; 286 kB)
  13. Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (PDF; 200 kB)