Neues EU-Gesetz
Recht auf Reparatur für Verbraucher
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Noch zu retten? Reparatur eines Mobiltelefons

dpa

Viele defekte Geräte landen heutzutage im Müll. Nach Berechnungen der Europäischen Kommission fallen jedes Jahr rund 35 Millionen Tonnen Abfall an, weil Produkte „zu früh“ weggeschmissen statt repariert zu werden. Das belastet auch das Klima und das Portemonnaie der Verbraucher. Sie erhalten deshalb ein „Recht auf Reparatur“. Das hat am Dienstag in Straßburg das Europäische Parlament beschlossen. Die Verbraucher können künftig verlangen, dass defekte Waren nach der zweijährigen Mindestgewährleistungspflicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums – kostenpflichtig – repariert werden.

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