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Verwertungsgesellschaften

Was ist eine Verwertungsgesellschaft?

Eine Verwertungsgesellschaft kümmert sich um die Lizenzierung und Verwaltung von urheberrechtlich geschützten Werken und vertritt dabei die Urheberrechtsinhaber.

Songwriter und Komponisten werden Mitglieder von Verwertungsgesellschaften, um Tantiemen für die Nutzung ihrer Inhalte zu erhalten. Diese Gesellschaften beobachten die Leistung sowie die Verbreitung der Inhalte im Radio, im Fernsehen, auf öffentlichen Veranstaltungen und im Internet.

Wie funktionieren Verwertungsgesellschaften?

Verwertungsgesellschaften sind üblicherweise in einem bestimmten Land bzw. einer bestimmten Region tätig und arbeiten im Rahmen verschiedener Verträge mit vergleichbaren Gesellschaften in anderen Ländern/Regionen zusammen. In diesen Verträgen wird vereinbart, wie die Tantiemen, die in einem bestimmten Land bzw. einer bestimmten Region entrichtet wurden, an die jeweiligen Songwriter und Komponisten in einem anderen Land oder einer anderen Region ausgezahlt werden.

Ein Beispiel: Ein Songwriter aus Brasilien erhält möglicherweise Tantiemen, wenn eine Coverband in London sein Lied in einer Kneipe spielt oder wenn ein Fan ein Onlinevideo mit einer Coverversion teilt.

Inwiefern sind Creator von Verwertungsgesellschaften betroffen?

Möglicherweise wirst du darauf hingewiesen, dass eines deiner Videos eventuell Inhalte enthält, die durch die „Music Publishing Rights Collecting Society“ bzw. durch eine oder mehrere Verwertungsgesellschaften urheberrechtlich geschützt sind. Diese Meldung bekommst du, wenn das Content ID-System von YouTube in deinem Video eine oder mehrere musikalische Kompositionen ermittelt hat, deren Rechte eventuell zum Teil durch Verwertungsgesellschaften verwaltet werden.

Hinweise zur Verwertungsgesellschaft werden in YouTube Studio auf dem Tab Inhalte neben dem hochgeladenen Video angezeigt. Weitere Informationen zu Content ID und seiner Funktionsweise findest du hier.

Was kann ich als YouTube-Creator in so einem Fall tun?

Wenn du einen Hinweis von einer Verwertungsgesellschaft erhältst und der Meinung bist, dass irrtümlicherweise Anspruch auf dein Video erhoben wurde, solltest du dir die Audiospur deines Videos zuerst noch einmal genau anhören und dabei auf Folgendes achten:

  • Läuft Musik im Hintergrund?
  • Hat jemand gesungen oder eine Coverversion von einem Lied gespielt?

Wenn du eine der beiden Fragen mit „Ja“ beantworten kannst, gilt das schon als Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte. Häufig wird dadurch die Zahlung von Tantiemen an den Songwriter oder Komponisten erforderlich.

Wenn du sicher bist, dass in deinem Video weder absichtlich noch unabsichtlich ein urheberrechtlich geschütztes Werk vorkommt, kannst du gegen den Anspruch Einspruch erheben.

Vorsicht: Falls sich herausstellt, dass dieser Einspruch unbegründet ist, kann der Rechteinhaber die Deaktivierung deines Videos beantragen. Wenn wir einen gültigen Deaktivierungsantrag für dein Video erhalten, bekommt dein Konto außerdem eine Urheberrechtsverwarnung. Weitere Informationen zu Urheberrechtsverwarnungen findest du hier.

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