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Gast

30ig wg. Luftreinhaltung für E-Autos

An der viel befahrenen Landshuter Allee in München gilt seit kurzen Tempo 30 mit Zusatzschild "Luftreinhaltung". Das dürfte so demnach nicht für E-Autos gelten, da diese Null-Emissionen beim Fahren ausstoßen. So dürfte für E-Autos mit diesem Zusatzschild Tempo 50 gelten, oder?
Es gibt der Logik nach auch Zusatzschilder mit 7,5t oder Zeiträumen, die das Schild aufheben für bestimmte Fahrzeuge oder eben Zeiträume.
Frage Nummer 3000292146

Antworten (8)
Skorti
Da ist 30. Für jeden. Das Zusatzschild Lärmschutz gibt zur Erhöhung der Akzeptanz den Grund an: "Lärmschutz".
Im Gegensatz zum Zusatzschild "Bei Nässe", ist es keine einschränkende Bedingung.
netter_fahrer
Kommt darauf an. Wenn da nur das bekannte runde rot-weiße Schild mit der Zahl 30 (ohne "ig" dahinter, ist in 30 schon drin) steht, ohne Einschränkung darunter, gilt das für alle Fahrzeuge. Egal was du dir da erhoffst, es gilt das was auf dem Schild steht.
Skorti
Um Netter-Fahrer zu ergänzen:
Lärmschutz, Luftreinhaltung etc. sind Informationen und keine Einschränkungen.
Nur das Zusatzschild "bei Nässe" ist eine Einschränkung.
dschinn
E-Autos haben ja trotzdem Reifenabrieb
mantrid
Da die meisten Verbrenner auf ebener Strecke bei 30km/h einen höheren Verbauch als bei 50km/h haben und dann natürlich auch mehr Schadstoffe ausstoßen, stellt sich die Frage, ob die Anordnung von 30km/h aus Gründen der Luftreinhaltung rechtlich vor Gericht Bestand haben würde. Häufig wird einfach behauptet, dass der Verkehrsfluss bei 30km/h besser sei. Ein weiterer Punkt ist, dass Verbrenner durch diverse technische Maßnahmen oft bessere Luft ausstoßen, als dem Motor zugeführt wird. Aber wer braucht schon Fakten und Wissenschaft, wenn es Ideologie gibt? Genau so, wie niedrige Geschwindigkeiten für saubere Luft sorgen, wird man vom Masturbieren blind. Das ist so und darüber wird gefälligst nicht diskutiert!
Matthew
Reifenabrieb gibt es auch bei E-Autos. Und nimmt mit der Geschwindigkeit überproportional zu.
micle
Es gibt auch Fahrer, die denken, dass Tempolimits zur Lärmreduzierung nicht für Elektrofahrzeuge gelten, da diese nicht über eine Vebrennungsmotor verfügen.

Herr gib Hirn!
Vandit
Es gibt auch seit vielen Jahren ein Urteil, dass Verkehrsteilnehmer sich an Verkehrsschilder zu halten haben und diese nicht ihrer eigenen Einschätzung und Beurteilung unterliegen.