Geltende Nutzungsbedingungen für Startguthaben für Onlinewerbung:

  • Sie haben möglicherweise Anspruch auf ein Startguthaben, a) wenn Sie ein neuer Google Ads-Werbetreibender sind und die erste Anzeigenimpression für Ihr erstes Google Ads-Konto nicht mehr als 14 Tage vor der Eingabe des Gutscheincodes erfolgt ist oder b) wenn Sie bereits Google Ads-Kunde sind und eine neue Funktion oder ein neues Produkt in Google Ads aktivieren bzw. ein inaktives Konto reaktivieren – wie von Google im Gutschein angegeben. Im Angebot, das Sie von Google erhalten, sind die maßgeblichen Teilnahmevoraussetzungen genannt.
  • Werbekosten, die das Startguthaben übersteigen, werden dem Werbetreibenden in Rechnung gestellt. Wenn er nicht möchte, dass ihm über das Startguthaben hinausgehende, zusätzliche Werbekosten entstehen, kann er die Anzeigenschaltung jederzeit einstellen. Der Werbetreibende wird nicht benachrichtigt, wenn das Startguthaben aufgebraucht ist.
  • Sobald die erforderlichen Ausgaben erreicht und/oder die Aktionen erfolgreich durchgeführt wurden, erhalten Sie das Guthaben normalerweise innerhalb von 35 Tagen, sofern alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Es ist dann in der Abrechnungsübersicht Ihres Google Ads-Kontos zu sehen.
  • Das Guthaben verfällt 60 Tage, nachdem es Ihrem Konto gutgeschrieben wurde, sofern nicht anders in den zusätzlichen Nutzungsbedingungen für das relevante Angebot angegeben. Ihren Saldo sowie das Ablaufdatum des Startguthabens finden Sie in Ihrem Google Ads-Konto. Rufen Sie dazu einfach auf der Seite „Abrechnung“ den Tab „Gutscheincodes“ auf.
  • Das Angebot gilt vorbehaltlich der Anzeigenfreigabe und gültigen Registrierung sowie der Einhaltung der Standard-Nutzungsbedingungen für Google Ads.
  • Das Startguthaben ist nicht übertragbar und kann nicht verkauft oder eingetauscht werden.
  • Das Angebot kann von Google Ireland Limited jederzeit aus beliebigem Grund widerrufen werden.
  • Werbetreibende sind für die Zahlung von etwaigen Steuern und Gebühren selbst verantwortlich. Es ist nicht möglich, das Startguthaben für solche Zahlungen zu verwenden. Die Zahlung von etwaigen Steuern und Gebühren durch den Werbetreibenden wird nicht auf den Betrag zum Erhalt eines Startguthabens angerechnet.
  • Pro Kunde ist nur ein Startguthaben zulässig.
  • Die Nutzung des Startguthabens kann daran geknüpft werden, dass ein Mindestbetrag an Werbeausgaben angefallen