Zusatz zu Google Workspace for Education-Dienstdaten

Dieser Zusatz (der „Zusatz“) zu den Nutzungsbedingungen von Google Workspace for Education oder einer anderen Vereinbarung, die die Nutzung von Google Workspace for Education regelt (die „Vereinbarung“), wird zwischen Google und dem Kunden geschlossen und ergänzt die Vereinbarung ab dem Datum, an dem der Kunde den Zusatz akzeptiert (das „Datum des Inkrafttretens des Zusatzes“). Begriffe, die in diesem Zusatz verwendet werden, aber nicht definiert sind, unterliegen den Definitionen in der Vereinbarung.

  • EINLEITUNG

    • A. Google stellt dem Kunden im Rahmen der Vereinbarung die Google Workspace for Education-Hauptdienste (die „Hauptdienste“) zur Verfügung.

    • B. Der Kunde weist Google an, Dienstdaten (wie unten definiert) als Auftragsverarbeiter nach europäischem Datenschutzrecht zu verarbeiten, sofern Google diese Dienstdaten für bestimmte Zwecke auch als Verantwortlicher nach europäischem Datenschutzrecht verarbeiten darf.

    • C. Google und der Kunde beabsichtigen, die Vereinbarung, einschließlich des Zusatzes zur Verarbeitung von Cloud-Daten unter https://cloud.google.com/terms/data-processing-addendum (des „Zusatzes zur Verarbeitung von Cloud-Daten“), gemäß den in diesem Zusatz enthaltenen Bestimmungen zu ändern.

  • VEREINBARTE BEDINGUNGEN

    • 1. Definitionen.

      • 1.1. In diesem Zusatz gelten folgende Definitionen:

        • Kundendaten“ bezeichnet Daten, die vom oder im Namen des Kunden oder seiner Endnutzer über die Hauptdienste im Rahmen des Kontos übermittelt, gespeichert, gesendet oder empfangen werden.

        • Google Cloud-Datenschutzhinweise“ bezeichnet die Google Cloud-Datenschutzhinweise unter https://cloud.google.com/terms/cloud-privacy-notice.

        • Dienstdaten“ hat die Bedeutung, die in den Datenschutzhinweisen für Google Cloud unter dem Absatz „Von uns erhobene Dienstdaten“ angegeben ist, mit der Ausnahme, dass die „Cloud-Dienste“, auf die in dieser Definition der Google Cloud-Datenschutzhinweise" Bezug genommen wird, auf die Hauptdienste beschränkt sind.

        • Ergänzende Datenschutzhinweise für Google Cloud“ bezeichnet den Zusatz unter https://cloud.google.com/terms/cloud-privacy-notice-supplement, durch den die Google Cloud-Datenschutzhinweise im Sinne des vorliegenden Zusatzes geändert werden.

      • 1.2. Die in diesem Zusatz verwendeten Begriffe „personenbezogene Daten“, „Datenverarbeitung“, „Verantwortlicher“ und „Auftragsverarbeiter“ haben die im Europäischen Datenschutzrecht angegebenen Bedeutungen.

    • 2. Kategorisierung personenbezogener Daten Alle personenbezogenen Daten, die von Google während der Bereitstellung und Administration der Hauptdienste und TSD verarbeitet werden, sind entweder personenbezogene Kundendaten oder Dienstdaten.

    • 3. Rollen der Vertragsparteien; spezifische Änderungsvereinbarungen.

      • 3.1. Google ist nach europäischem Datenschutzrecht sowohl für personenbezogene Kundendaten als auch für Dienstdaten ein Auftragsverarbeiter, es sei denn, Google verarbeitet diese Daten als Verantwortlicher, wie in Paragraf 4 (Aktivitäten von Google als Verantwortlicher) des vorliegenden Zusatzes beschrieben.

      • 3.2. Der Kunde ist entweder Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter (je nach Anwendbarkeit) sowohl für die personenbezogenen Daten des Kunden als auch die Dienstdaten gemäß dem europäischen Datenschutzrecht.

      • 3.3. Der Zusatz zur Verarbeitung von Cloud-Daten gilt für die Verarbeitung von Dienstdaten durch Google als Auftragsverarbeiter und für den Kunden als Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter (je nach Anwendbarkeit) von Dienstdaten in der durch die Paragrafen 3.1 und 3.2 dieses Zusatzes geänderten Fassung und wie folgt:

        • (a) mit Ausnahme der Definitionen der Begriffe „Kundendaten“ und „personenbezogene Daten des Kunden“ im Zusatz zur Verarbeitung von Cloud-Daten gelten alle Verweise auf „Kundendaten“ oder „personenbezogene Daten des Kunden“ im Zusammenhang mit den Hauptdiensten auch als Verweise auf Dienstdaten; und

        • (b) Namen, Standorte und Tätigkeitsbereiche aller Unterauftragsverarbeiter für die Hauptdienste werden unter https://workspace.google.com/terms/subprocessors-service-data.html (ersetzt  https://workspace.google.com/terms/subprocessors.html in Bezug auf die Hauptdienste) beschrieben.

      • 3.4. Zur Klarstellung und ohne Begrenzung sonstiger Verpflichtungen einer der Parteien sei erwähnt:

        • (a) Der Zusatz zur Verarbeitung von Cloud-Daten verpflichtet die Parteien zur Einhaltung ihrer jeweiligen Verpflichtungen nach europäischem Datenschutzrecht in Bezug auf die Verarbeitung von Dienstdaten durch Google als Auftragsverarbeiter; und

        • (b) wenn der Kunde Verantwortlicher für Dienstdaten ist, verpflichtet das europäische Datenschutzrecht den Kunden, seinen Endnutzern bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen, darunter Details zu den Zwecken, zu denen der Kunde als Verantwortlicher Dienstdaten verarbeitet.

      • 3.5. Die Vereinbarung wird ferner wie folgt geändert:

        • (a) Gemäß dem Paragrafen „Einhaltung“ der Vereinbarung ist Google das Recht vorbehalten, mögliche Verstöße gegen die AUP (Acceptable Use Policy) durch den Kunden zu untersuchen, was das Recht einschließt, sowohl Dienstdaten als auch Kundendaten zu überprüfen;

        • (b) gemäß dem Paragrafen „Datenschutz“ der Vereinbarung ist der Kunde für alle Einwilligungen und Benachrichtigungen verantwortlich, die erforderlich sind, damit Google auf die vom Kunden im Rahmen der Vereinbarung bereitgestellten Daten zugreifen, diese speichern und verarbeiten kann, einschließlich der Kundendaten und der Dienstdaten, die Google als Auftragsverarbeiter verarbeitet;

        • (c) gemäß dem Paragrafen „Gewerbliche Schutzrechte“ der Vereinbarung behält Google, wie zwischen den Parteien vereinbart, alle Rechte an geistigem Eigentum an den Hauptdiensten und Dienstdaten;

        • (d) gemäß dem Paragrafen „Schutz von Kundendaten“ der Vereinbarung gelten die von Google übernommenen Verpflichtungen in Bezug auf Kundendaten auch für Dienstdaten, die Google als Auftragsverarbeiter verarbeitet; und

        • (e) gemäß dem Paragrafen „Auswirkungen der Kündigung oder Nichtverlängerung“ der Vereinbarung, wird der Zugriff des Kunden auf die Kundendaten ebenfalls beendet oder eingestellt, wenn der Zugriff des Kunden auf die Dienstdaten beendet oder eingestellt wird.